Fachthemen
Brandschottung im Holzbau
Lösungsansätze für regelgerechte Leitungsdurchführungen
Die stetig ansteigende Zahl an Bauanträgen mit Holzbauten zeigt auf, dass immer mehr Bauherren, Architekten und Fachplaner sich dieser Bauart und somit auch diesem Baustoff zuwenden. Die Nachhaltigkeit des nachwachsenden Rohstoffes Holz als auch seine Fähigkeit CO2 zu binden, ist ein zukunftsträchtiger Schritt zu klimaneutralen Bauwerken. Parallel dazu bestechen Holzbauteile durch ihr geringes Eigengewicht, den hohen Vorfertigungsanteil, kurze Montagezeiten und trockener Bauweise. Durch das Vordringen des Holzbaus in höhere Gebäudeklassen wird die Frage der Brandabschottung der Leitungsanlagen zunehmend relevant.
Die „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) sowie die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise“ (M-HFHHolzR)/„Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise“ (MHolzBauRL) (durch die MVVTB eingeführten technischen Baubestimmungen) stellen je nach Stand der Einführung in den einzelnen Bundesländern für diese Bauweise gute Ansätze zur Planung und Ausführung zur Verfügung. Weiterhin kann der „Kommentar zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ in Abschnitt J konkrete Argumentationshilfen aufzeigen. Würth als Hersteller von Brandschutzprodukten und -systemlösungen bietet für den Anwender ergänzend/alternativ vereinfachte Lösungsansätze für dieses Aufgabenfeld. Im Folgenden werden einige aufgezeigt.
1. Abschottungen mit An-/Verwendbarkeitsnachweis in Betonkernen nach MLAR mit Laibungsauskleidung
Ist das klassifizierte Holzbauteil (Wand/Decke) mit Feuerwiderstandsdauer ≤ 90 Minuten ausreichend tragfähig, besteht die Möglichkeit, sich einen baurechtlich geprüften Untergrund zu schaffen. Dies wird durch den Wechsel zum massiven Baustoff Beton im Bereich der geplanten Abschottung erreicht. Dazu sollte bei Holzbalkendecken (bei Vollholzbauteilen nicht notwendig) in Anlehnung an die M-HFHHolzR/MHolzBauRL ein entsprechendes Füllholz umlaufend der Öffnung vorhanden oder ergänzend verbaut sein. Der partielle Wechsel der Baustoffe von Holz auf Beton muss dann so erfolgen, dass ein Herausfallen des Betonkerns im Brandfall nicht möglich ist. Nur so ist die spätere Funktion der in ihr verbauten Abschottung nach Ver-/Anwendbarkeitsnachweis dauerhaft sichergestellt. Zuvor ist das Einbrennen in die Laibungsflächen der Öffnung zu verhindern. Dies wird durch den Einbau einer der Konstruktionsart angepassten Auslaibung nach MHolzBauRL mittels nichtbrennbarer Trockenbauplatten (Massivholzbauweise 1 × 18 mm oder Holzrahmen-/Holztafelbauweise 2 x 18 mm GKF mit Fugenversatz) erreicht. Diese Auskleidung muss in gesamter Bauteildicke vorgenommen werden.
Erst dann können Halteleisten (z. B. aus Holzlatten 40/60 mm) durch Verschraubung mit Holzbauschrauben montiert werden. Diese stellen dann eine sichere Verbindung der beiden doch sehr unterschiedlichen Baustoffe her. Im nachfolgenden Schritt werden die Medien, wie Einzelmedien z. B. (isolierten) Rohre, Kabel, etc. aber auch Kombiabschottungen so durch die Öffnung geführt, dass mind. 100 mm Abstand zum Rand der Öffnung verbleibt. Die Abstandsregeln der eingebauten Einzel- und/oder Kombiabschottung untereinander sind dabei zu beachten. Anschließend kann die Öffnung von unten verschalt und mit einem Beton (mind. C20/25) auf einer Höhe von mind. 150 mm vergossen werden. Diese Lösung (Abbildung 1) stellt eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung dar, da mit dem Einbau des Betonkerns in die klassifizierten Holzkonstruktion ein baurechtlich geprüfter Untergrund zum Einbau von Abschottungen geschaffen wurde.
2. Hochfeuerhemmende Abschottungen nach M-HFHHolzR/MHolzBauRL mit Laibungsauskleidung
Die M-HFHHolzR/MHolzBauRL als fast vollständig eingeführte technische Baubestimmung beschreibt unter ihren jeweiligen Punkten 3.5/4.7 den Einbau von „Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten und Durchführungen“ und somit auch Abschottungen von haus- und elektrotechnischen Medien. Diese dürfen nur dann durch hochfeuerhemmende Bauteile geführt werden, wenn eine Brandschutzbekleidung in den Öffnungslaibungen angebracht sind (siehe Abschnitt 1). Hier wird eine K260 Kapselung des Bauteil nach DIN EN 13501-2 gefordert (brandschutztechnisch wirksame Bekleidung nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO). In diese ausgekleidete Öffnung dürfen Rohr-, Kabel- und auch Kombiabschottungen mit bauaufsichtlichem Ver-/Anwendbarkeitsnachweis bzw. Anwendungen mit Leistungserklärung einschließlich Einbauanleitung direkt eingebaut werden.
Dies gilt für Lösungen mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen (z. B. Würth Systeme F oder F3), Schaumabschottungen (z. B. Würth System E1.1), Mineralwollabschottungen (z. B. Würth System C) und auch Mörtelabschottungen (z. B. Würth System A). Bei zuletzt genannten Systemen empfiehlt sich der Einbau von Halteleisten (siehe Abschnitt 1), um das recht schwere System in der Öffnung dauerhaft zu fixieren.Diese Einbauart stellt für hochfeuerhemmende Abschottungen (F60) eine nicht wesentliche Abweichung vom Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis der klassifizierten Abschottung (abP/AbZ/aBG) dar und darf natürlich auch in feuerhemmende Bauteile (F30) eingebaut werden. Abbildung 2 zeigt den beispielhaften Einbau des Mineralwolle-Kombischotts System C.
3. Einzelabschottungen nach den Erleichterungen der MLAR mit Laibungsauskleidung
Alternativ finden Sie weitere baurechtlich, zulässige Lösungen in der „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) in den Abschnitten „4.3.1 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen für mehrere Leitungen“ und „4.3.3 Einzelne Rohrleitungen mit Dämmung in Durchbrüchen oder Bohröffnungen“. Die sogenannten Erleichterungen haben auf der einen Seite den großen Vorteil von jeweils nur 60 mm (feuerhemmend), 70 mm (hochfeuerhemmend) und 80 mm (feuerbeständig) geforderter Bauteildicke, andererseits aber sind die max. Querschnitte der durchgeführten Medien stark eingeschränkt (brennbare Rohre ø außen ≤ 32mm und nicht brennbare Rohre ø außen ≤ 160 mm).
Wie schon in den Abschnitten 1. und 2. beschrieben, wird auch in dieser Lösung ein umlaufendes Füllholz bei Holzrahmen-/Holztafelbauweise sowie die Auskleidung der Laibungsflächen gefordert. In der Folge können gedämmte sowie ungedämmte Rohrleitungen, aber auch Einzelkabel mit den Achs- und Randabständen der MLAR, Punkt 4.3.1 bzw. 4.3.3 verbaut werden. Als Füllmaterialen können Beton/Zementmörtel aber auch nicht brennbare Mineralwollprodukte (mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C und Stopfdichte ≥ 90 kg/m³) verwendet werden (Abbildung 3). Bei massiver Verfüllung (Abbildung 4) sind nur die 60–80 mm Schottdicke nach den Erleichterungen der MLAR maßgebend und es gelten die Abstandsregeln nach den Erleichterungen der MLAR, Punkt 4.3.1. Wohingegen bei der Nutzung von Mineralwollprodukten eine Verstopfung in gesamter Bauteildicke sowie ein Mindestabstand von nicht kleiner als 50 mm untereinander und zu Rand eingehalten werden muss.
Diese Lösung wird insbesondere in der Sanierung von Bestandsdecken zum Einsatz gebracht, da die geringen Bauteildicken und somit auch eine damit verbundene Gewichtseinsparung im Vergleich zu Lösungen in Betonkernen hilfreich sein kann.
4. Geprüfte Einzel- und Kombiabschottungen in massiven Holzbauteilen ohne Laibungsauskleidung
Die im Brandfall aufschäumenden Würth Brandschutzsteine, -stopfen und der zugehörige Brandschutzschaum Kombi (Würth System E1.1) ermöglichen feuerhemmende bis feuerbeständige Einzel- und Kombiabschottungen in massiven Brettsperrholzwänden und -decken ohne Laibungsauskleidung mit nicht brennbaren Trockenbauplatten gemäß M-HFHHolzR/MHolzBauRL. Die erforderlichen Deckenstärken wurden durch eine mind. 100 mm umlaufende Holz-Aufdopplung auf die geforderten 150 mm bei Brandschutzstopfen und 200 mm bei Brandschutzsteinen erreicht. In diese gutachterliche Lösung hat Würth Kabel, Kabelbündel, Kabeltragekonstruktionen sowie brennbare und nicht brennbare Rohre geprüft. Durch einfache Montage der Brandschutzsteine oder -stopfen in eckigen, aber auch runden Öffnungen lassen sich diese Lösungen schnell und sicher ausführen. Das intumeszierende Material der benannten Brandschutzprodukte sorgt für höchste Sicherheit und garantierten Raumabschluss.
Ergänzend dazu, haben wir auch unsere Würth Brandschutzmanschette RK1 (System F), die Würth Kabelröhre (System B2) sowie die Würth Kombiabschottung „Weichschott“ (System B) im direkten Einbau in Holzkonstruktionen ohne Laibungsauskleidung geprüft. Somit lassen sich alle Arten von Elektro- & Kommunikationsleitungen, brennbare sowie nicht brennbare Rohrleitungen (mit und ohne Isolierungen) als auch Mehrschichtverbundrohre sicher durch Holzbauteile führen. Baupraktische Schrägdurchführungen wurden ebenfalls geprüft. In diesen Systemen sorgen intumeszierende Systembestandteile sowie die nicht brennbare Mineralwolle (Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) für eine sichere Durchführung der Medien durch klassifizierte Holzbauteile in den verschiedensten Ausführungsvarianten. Die in diesem Abschnitt beschrieben Lösungen stellen eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis der jeweiligen Abschottung dar, da von der Bauart der Decke formaljuristisch abgewichen wird. Der direkte Einbau kann aber durch Brandprüfberichte belegt und zusätzlich durch Gutachten bestätigt werden.
Fazit
Mit den Lösungen nach der MLAR und der M-HFHHolzR/MHolzBauRL stehen schon viele Lösungen zur Verfügung, um die Detailfragen der Brandschutzabschottung im Holzbau regelgerecht zu lösen. Hierbei ist immer eine Laibungsauskleidung erforderlich. Gerade die Auskleidung mit Brandschutzplatten benötigt von Seiten des Ausführenden jedoch viel Sorgfalt – die Fugen müssen minimal sein, um Schäden im Brandfall ausschließen zu können. Als Hersteller von Brandschutzsystemen bietet Würth Lösungen, die leichter zu verarbeiten sind. Die Würth Brandschutzspezialisten unterstützen schon in der Planungsphase, um die geeignete Systemlösung zu finden.
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