Fachthemen

Brandschottung im Holzbau

Lösungsansätze für regelgerechte Leitungsdurchführungen

Brandschutz im Holzbau

Die stetig ansteigende Zahl an Bauanträgen mit Holzbauten zeigt auf, dass immer mehr Bauherren, Architekten und Fachplaner sich dieser Bauart und somit auch diesem Baustoff zuwenden. Die Nachhaltigkeit des nachwachsenden Rohstoffes Holz als auch seine Fähigkeit CO2 zu binden, ist ein zukunftsträchtiger Schritt zu klimaneutralen Bauwerken. Parallel dazu bestechen Holzbauteile durch ihr geringes Eigengewicht, den hohen Vorfertigungsanteil, kurze Montagezeiten und trockener Bauweise. Durch das Vordringen des Holzbaus in höhere Gebäudeklassen wird die Frage der Brandabschottung der Leitungsanlagen zunehmend relevant.

Die „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) sowie die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise“ (M-HFHHolzR)/„Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise“ (MHolzBauRL) (durch die MVVTB eingeführten technischen Baubestimmungen) stellen je nach Stand der Einführung in den einzelnen Bundesländern für diese Bauweise gute Ansätze zur Planung und Ausführung zur Verfügung. Weiterhin kann der „Kommentar zur Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ in Abschnitt J konkrete Argumentationshilfen aufzeigen. Würth als Hersteller von Brandschutzprodukten und -systemlösungen bietet für den Anwender ergänzend/alternativ vereinfachte Lösungsansätze für dieses Aufgabenfeld. Im Folgenden werden einige aufgezeigt.

1. Abschottungen mit An-/Verwendbarkeitsnachweis in Betonkernen nach MLAR mit Laibungsauskleidung

Ist das klassifizierte Holzbauteil (Wand/Decke) mit Feuerwiderstandsdauer ≤ 90 Minuten ausreichend tragfähig, besteht die Möglichkeit, sich einen baurechtlich geprüften Untergrund zu schaffen. Dies wird durch den Wechsel zum massiven Baustoff Beton im Bereich der geplanten Abschottung erreicht. Dazu sollte bei Holzbalkendecken (bei Vollholzbauteilen nicht notwendig) in Anlehnung an die M-HFHHolzR/MHolzBauRL ein entsprechendes Füllholz umlaufend der Öffnung vorhanden oder ergänzend verbaut sein. Der partielle Wechsel der Baustoffe von Holz auf Beton muss dann so erfolgen, dass ein Herausfallen des Betonkerns im Brandfall nicht möglich ist. Nur so ist die spätere Funktion der in ihr verbauten Abschottung nach Ver-/Anwendbarkeitsnachweis dauerhaft sichergestellt. Zuvor ist das Einbrennen in die Laibungsflächen der Öffnung zu verhindern. Dies wird durch den Einbau einer der Konstruktionsart angepassten Auslaibung nach MHolzBauRL mittels nichtbrennbarer Trockenbauplatten (Massivholzbauweise 1 × 18 mm oder Holzrahmen-/Holztafelbauweise 2 x 18 mm GKF mit Fugenversatz) erreicht. Diese Auskleidung muss in gesamter Bauteildicke vorgenommen werden.

Erst dann können Halteleisten (z. B. aus Holzlatten 40/60 mm) durch Verschraubung mit Holzbauschrauben montiert werden. Diese stellen dann eine sichere Verbindung der beiden doch sehr unterschiedlichen Baustoffe her. Im nachfolgenden Schritt werden die Medien, wie Einzelmedien z. B. (isolierten) Rohre, Kabel, etc. aber auch Kombiabschottungen so durch die Öffnung geführt, dass mind. 100 mm Abstand zum Rand der Öffnung verbleibt. Die Abstandsregeln der eingebauten Einzel- und/oder Kombiabschottung untereinander sind dabei zu beachten. Anschließend kann die Öffnung von unten verschalt und mit einem Beton (mind. C20/25) auf einer Höhe von mind. 150 mm vergossen werden. Diese Lösung (Abbildung 1) stellt eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis der Abschottung dar, da mit dem Einbau des Betonkerns in die klassifizierten Holzkonstruktion ein baurechtlich geprüfter Untergrund zum Einbau von Abschottungen geschaffen wurde.

Abbildung 1: Abschottung mit An-/Verwendbarkeitsnachweis in Betonkernen nach  MLAR mit Laibungsauskleidung

Abbildung 1: Abschottung mit An-/Verwendbarkeitsnachweis in Betonkernen nach MLAR mit Laibungsauskleidung

1. Brandschutztechnisch ertüchtigte Holzbalkendecke (links)/Vollholzdecke (rechts)

2. Umlaufendes Füllholz nach Holzbaurichtlinie bei Holzbalkenkonstruktionen

3. Auslaibung in Feuerwiderstandsdauer der Decke

4. Umlaufende Halteleiste inkl. Befestigung mittels WÜRTH ASSY® Holzbauschraube

5. Betonverguss, Dicke d ≥ 150 mm

6. Schmutzwasserleitung nicht brennbar (z.B. Würth Systeme G2 o. G3)

7. Würth Kabelröhre (System B2) inkl. Einzelkabel, Kabelbündel und Elektro-Installationsrohre (alternativ Würth System B1)

8. Trinkwasserleitungen, nicht brennbar (z.B. Würth Systeme H1, H2, H3)

9. Schmutzwasserleitung, brennbar (Würth System F) inkl. Brandschutzmanschette Würth RK 1 (alternativ Würth Systeme F2, F3 o. F4)

10. Abstände untereinander, gemäß An-/Verwendbarkeitsnachweis

11. Abstand zum Rand der Öffnung, c ≥ 100 mm, gemäß Kommentar MLAR

2. Hochfeuerhemmende Abschottungen nach M-HFHHolzR/MHolzBauRL mit Laibungsauskleidung

Die M-HFHHolzR/MHolzBauRL als fast vollständig eingeführte technische Baubestimmung beschreibt unter ihren jeweiligen Punkten 3.5/4.7 den Einbau von „Öffnungen für Türen, Fenster und sonstige Einbauten und Durchführungen“ und somit auch Abschottungen von haus- und elektrotechnischen Medien. Diese dürfen nur dann durch hochfeuerhemmende Bauteile geführt werden, wenn eine Brandschutzbekleidung in den Öffnungslaibungen angebracht sind (siehe Abschnitt 1). Hier wird eine K260 Kapselung des Bauteil nach DIN EN 13501-2 gefordert (brandschutztechnisch wirksame Bekleidung nach § 26 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 MBO). In diese ausgekleidete Öffnung dürfen Rohr-, Kabel- und auch Kombiabschottungen mit bauaufsichtlichem Ver-/Anwendbarkeitsnachweis bzw. Anwendungen mit Leistungserklärung einschließlich Einbauanleitung direkt eingebaut werden.

Dies gilt für Lösungen mit im Brandfall aufschäumenden Baustoffen (z. B. Würth Systeme F oder F3), Schaumabschottungen (z. B. Würth System E1.1), Mineralwollabschottungen (z. B. Würth System C) und auch Mörtelabschottungen (z. B. Würth System A). Bei zuletzt genannten Systemen empfiehlt sich der Einbau von Halteleisten (siehe Abschnitt 1), um das recht schwere System in der Öffnung dauerhaft zu fixieren.Diese Einbauart stellt für hochfeuerhemmende Abschottungen (F60) eine nicht wesentliche Abweichung vom Ver- oder Anwendbarkeitsnachweis der klassifizierten Abschottung (abP/AbZ/aBG) dar und darf natürlich auch in feuerhemmende Bauteile (F30) eingebaut werden. Abbildung 2 zeigt den beispielhaften Einbau des Mineralwolle-Kombischotts System C.

Abbildung 2: Hochfeuerhemmende Abschottungen nach M-HFHHolzR/MHolzBauRL  mit Laibungsauskleidung

Abbildung 2: Hochfeuerhemmende Abschottungen nach M-HFHHolzR/MHolzBauRL mit Laibungsauskleidung

1. Brandschutztechnisch ertüchtigte Holzbalkendecke (links)/Vollholzdecke (rechts)

2. umlaufendes Füllholz nach Holzbaurichtlinie bei Holzbalkenkonstruktionen

3. Auslaibung in Feuerwiderstandsdauer der Decke

4. Würth System C „Brandschott W Kombi“, bestehend aus 2x50mm Mineralwolle-Brandschutzplatten und -beschichtung in direktem Einbau nach M-HFHHolz/MHolzBauRL

5. Brandschutzbeschichtung

6. Einzelkabel oder alternativ Kabelbündel mit/ohne Kabeltragekonstruktion und Brandschutzbeschichtung

7. Trinkwasserleitungen, nicht brennbar, inkl. nicht brennbarer Streckenisolierung und Brandschutzbeschichtung

8. Trinkwasserleitungen, nicht brennbar, inkl. brennbarer FEF-Kälteisolierung und -schutzisolierung

9. Schmutzwasserleitung, brennbar, inkl. Brandschutzmanschette Würth RK 1 und Montagemittels Gewindestangen

3. Einzelabschottungen nach den Erleichterungen der MLAR mit Laibungsauskleidung

Alternativ finden Sie weitere baurechtlich, zulässige Lösungen in der „Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie“ (MLAR) in den Abschnitten „4.3.1 Einzelne Leitungen ohne Dämmung in gemeinsamen Durchbrüchen für mehrere Leitungen“ und „4.3.3 Einzelne Rohrleitungen mit Dämmung in Durchbrüchen oder Bohröffnungen“. Die sogenannten Erleichterungen haben auf der einen Seite den großen Vorteil von jeweils nur 60 mm (feuerhemmend), 70 mm (hochfeuerhemmend) und 80 mm (feuerbeständig) geforderter Bauteildicke, andererseits aber sind die max. Querschnitte der durchgeführten Medien stark eingeschränkt (brennbare Rohre ø außen ≤ 32mm und nicht brennbare Rohre ø außen ≤ 160 mm).

Wie schon in den Abschnitten 1. und 2. beschrieben, wird auch in dieser Lösung ein umlaufendes Füllholz bei Holzrahmen-/Holztafelbauweise sowie die Auskleidung der Laibungsflächen gefordert. In der Folge können gedämmte sowie ungedämmte Rohrleitungen, aber auch Einzelkabel mit den Achs- und Randabständen der MLAR, Punkt 4.3.1 bzw. 4.3.3 verbaut werden. Als Füllmaterialen können Beton/Zementmörtel aber auch nicht brennbare Mineralwollprodukte (mit Schmelzpunkt ≥ 1000°C und Stopfdichte ≥ 90 kg/m³) verwendet werden (Abbildung 3). Bei massiver Verfüllung (Abbildung 4) sind nur die 60–80 mm Schottdicke nach den Erleichterungen der MLAR maßgebend und es gelten die Abstandsregeln nach den Erleichterungen der MLAR, Punkt 4.3.1. Wohingegen bei der Nutzung von Mineralwollprodukten eine Verstopfung in gesamter Bauteildicke sowie ein Mindestabstand von nicht kleiner als 50 mm untereinander und zu Rand eingehalten werden muss.

Diese Lösung wird insbesondere in der Sanierung von Bestandsdecken zum Einsatz gebracht, da die geringen Bauteildicken und somit auch eine damit verbundene Gewichtseinsparung im Vergleich zu Lösungen in Betonkernen hilfreich sein kann.

Abbildungen 3 und 4: Einzelabschottungen nach den Erleichterungen der MLAR mit Laibungsauskleidung

Abbildungen 3 und 4: Einzelabschottungen nach den Erleichterungen der MLAR

Abbildungen 3 und 4: Einzelabschottungen nach den Erleichterungen der MLAR mit Laibungsauskleidung

mit Laibungsauskleidung

1. Brandschutztechnisch ertüchtigte Holzbalkendecke (links)/Vollholzdecke (rechts)

2. Umlaufendes Füllholz nach Holzbaurichtlinie bei Holzbalkenkonstruktionen

3. Auslaibung in Feuerwiderstandsdauer der Decke

4. Würth Mineralwolle A1 Stopfwolle, ρ ≥ 90kg/m³, Schmelzpunkt > 1000°C in gesamter Deckenhöhe

5. Untere Brandschutzbekleidung durchgehend, um nötige Stopfdichte der MiWo erreichen zu können

6 Schmutzwasserleitung, nicht brennbar, ø ≤ 160mm, gemäß MLAR, 4.3.1

7. Einzelne Elektrokabel, ø ≤ ∞, gemäß MLAR, 4.3.11

8. Trinkwasser- o. Heizungsleitung, nicht brennbar, ø ≤ 160mm gem. MLAR, 4.3.1

9. Trinkwasser- oder Heizungsleitung, brennbar, ø ≤ 32mm, gemäß MLAR, 4.3.1

10. Abstände untereinander, s = 50 mm, gemäß MLAR, 4.3.3

11. Abstand zum Rand der Bauteilöffnung, c ≤ 50 mm, gemäß MLAR, 4.3.3

1. Brandschutztechnisch ertüchtigte Holzbalkendecke (links)/Vollholzdecke (rechts)

2. Umlaufendes Füllholz nach Holzbaurichtlinie bei Holzbalkenkonstruktionen

3. Auslaibung in Feuerwiderstandsdauer der Decke

4. Umlaufende Halteleiste inkl. Befestigung mittels WÜRTH ASSY® Holzbauschraube

5. Betonverguss, Dicke d ≥ 80 mm, gemäß MLAR 4.3.1

6. Schmutzwasserleitung, nicht brennbar, ø ≤ 160mm, gemäß MLAR, 4.3.1

7. Einzelne Elektrokabel, ø ≤ ∞, gemäß MLAR, 4.3.1

8. Trinkwasser- o. Heizungsleitung, nicht brennbar, ø ≤ 160mm gem. MLAR, 4.3.1

9. Trinkwasser- oder Heizungsleitung, brennbar, ø ≤ 32mm, gemäß MLAR, 4.3.1

10. Abstände untereinander, 1xd bzw. 5xd, gemäß MLAR, 4.3

11. Abstand zum Rand der Bauteilöffnung, c ≥ 100 mm, gemäß Kommentar MLAR

4. Geprüfte Einzel- und Kombiabschottungen in massiven Holzbauteilen ohne Laibungsauskleidung

Die im Brandfall aufschäumenden Würth Brandschutzsteine, -stopfen und der zugehörige Brandschutzschaum Kombi (Würth System E1.1) ermöglichen feuerhemmende bis feuerbeständige Einzel- und Kombiabschottungen in massiven Brettsperrholzwänden und -decken ohne Laibungsauskleidung mit nicht brennbaren Trockenbauplatten gemäß M-HFHHolzR/MHolzBauRL. Die erforderlichen Deckenstärken wurden durch eine mind. 100 mm umlaufende Holz-Aufdopplung auf die geforderten 150 mm bei Brandschutzstopfen und 200 mm bei Brandschutzsteinen erreicht. In diese gutachterliche Lösung hat Würth Kabel, Kabelbündel, Kabeltragekonstruktionen sowie brennbare und nicht brennbare Rohre geprüft. Durch einfache Montage der Brandschutzsteine oder -stopfen in eckigen, aber auch runden Öffnungen lassen sich diese Lösungen schnell und sicher ausführen. Das intumeszierende Material der benannten Brandschutzprodukte sorgt für höchste Sicherheit und garantierten Raumabschluss.

Ergänzend dazu, haben wir auch unsere Würth Brandschutzmanschette RK1 (System F), die Würth Kabelröhre (System B2) sowie die Würth Kombiabschottung „Weichschott“ (System B) im direkten Einbau in Holzkonstruktionen ohne Laibungsauskleidung geprüft. Somit lassen sich alle Arten von Elektro- & Kommunikationsleitungen, brennbare sowie nicht brennbare Rohrleitungen (mit und ohne Isolierungen) als auch Mehrschichtverbundrohre sicher durch Holzbauteile führen. Baupraktische Schrägdurchführungen wurden ebenfalls geprüft. In diesen Systemen sorgen intumeszierende Systembestandteile sowie die nicht brennbare Mineralwolle (Schmelzpunkt ≥ 1000 °C) für eine sichere Durchführung der Medien durch klassifizierte Holzbauteile in den verschiedensten Ausführungsvarianten. Die in diesem Abschnitt beschrieben Lösungen stellen eine nicht wesentliche Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis der jeweiligen Abschottung dar, da von der Bauart der Decke formaljuristisch abgewichen wird. Der direkte Einbau kann aber durch Brandprüfberichte belegt und zusätzlich durch Gutachten bestätigt werden.

Fazit

Mit den Lösungen nach der MLAR und der M-HFHHolzR/MHolzBauRL stehen schon viele Lösungen zur Verfügung, um die Detailfragen der Brandschutzabschottung im Holzbau regelgerecht zu lösen. Hierbei ist immer eine Laibungsauskleidung erforderlich. Gerade die Auskleidung mit Brandschutzplatten benötigt von Seiten des Ausführenden jedoch viel Sorgfalt – die Fugen müssen minimal sein, um Schäden im Brandfall ausschließen zu können. Als Hersteller von Brandschutzsystemen bietet Würth Lösungen, die leichter zu verarbeiten sind. Die Würth Brandschutzspezialisten unterstützen schon in der Planungsphase, um die geeignete Systemlösung zu finden.

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